- Es ist ein Leichtes, die
Einstellmöglichkeiten des ACC-Systems für die Reaktionszeit auf das
landesspezifisch gesetzlich vorgeschriebene Maß
auszulegen. Dann wären umfangreiche Maßnahmen der Verkehrserziehung mit dem Ziel des Verständlich-Machens
der (Überlebens-) Wichtigkeit des Einhaltens eines
Sicherheitsabstands überflüssig.
- Da ACC-Systeme üblicherweise bei
Geschwindigkeiten unter 30 km/h nicht funktionieren, ist
ein Abbremsen
bis zum Stillstand
nicht möglich.
- Diese Einschränkung wird ebenso
üblich von allen Herstellern als Komforteinrichtung
dargestellt und die Vorrangigkeit des Fahrerwunsches wird
deutlich hervorgehoben. Der Grund dürfte darin liegen,
daß ACC-Systeme keine Sicherheit vor Kollisionen
garantieren können, so daß Schadenersatz-Forderungen
beim Hersteller des jeweiligen Systems oder beim
Automobil-Hersteller eingeklagt werden könnten, wenn mit
einem mit ACC ausgestatteten Auto ein Auffahrunfall
passiert.