• Es ist ein Leichtes, die Einstellmöglichkeiten des ACC-Systems für die Reaktionszeit auf das landesspezifisch gesetzlich vorgeschriebene Maß auszulegen. Dann wären umfangreiche Maßnahmen der Verkehrserziehung mit dem Ziel des Verständlich-Machens der (Überlebens-) Wichtigkeit des Einhaltens eines Sicherheitsabstands überflüssig.
  • Da ACC-Systeme üblicherweise bei Geschwindigkeiten unter 30 km/h nicht funktionieren, ist ein Abbremsen bis zum Stillstand nicht möglich.
  • Diese Einschränkung wird ebenso üblich von allen Herstellern als Komforteinrichtung dargestellt und die Vorrangigkeit des Fahrerwunsches wird deutlich hervorgehoben. Der Grund dürfte darin liegen, daß ACC-Systeme keine Sicherheit vor Kollisionen garantieren können, so daß Schadenersatz-Forderungen beim Hersteller des jeweiligen Systems oder beim Automobil-Hersteller eingeklagt werden könnten, wenn mit einem mit ACC ausgestatteten Auto ein Auffahrunfall passiert.